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28.03.2018
Ab dem 01. Juli 2018 müssen Betreiber von Biogasanlagen, gemäß dem Beschluss der Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz vom 06.09.2017, den neuen Formaldehydgrenzwert von 20 mg/Nm³ einhalten, um den Emissionsminderungsbonus zu erhalten. Die Messung nach den neuen Vorgaben, die unter anderem auch die NOx-Werte berücksichtigen, muss bis zum 01. Juli 2018 erfolgen. Auch wenn Messungen nach den „alten“ Vorgaben den Grenzwert von 20 mg/Nm³ eingehalten, werden diese nicht anerkannt und der Bonus verfällt.
Mit unserem Full-Service machen wir Ihre Anlage bereit für die Einhaltung der neuen Vorgaben. Schnell, Flexibel und Kostenorientiert. Wir haben Katalysatoren für mehrere Fabrikate für Sie auf Lager um eine kurzfristige Verfügbarkeit sicherzustellen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Emissionsmessung.
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In diesem Video finden Sie einen kurze Erklärung zu den neuen Vorgaben.
Quelle: Youtube / Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte
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Letzte Aktualisierung: 29. März 2018 by KSK MEDIA