Verhaltenskodex der STORM-Gruppe

Einführung

Die STORM-Gruppe hat sich dazu verpflichtet, ihre Geschäfte nachhaltig gemäß der Unternehmensgrundsätze zu führen. Um den langfristigen Interessen der STORM-Gruppe gerecht zu werden, streben die Unternehmen in all ihren Geschäftspraktiken danach, höchsten rechtlichen und ethischen Anforderungen zu entsprechen. Daher wird von jedem Beschäftigten verantwortungsvolles Handeln, Integrität und Ehrlichkeit sowie die Einhaltung dieses Verhaltenskodex, basierend auf den zugrundeliegenden Grundsätzen und geltendem Recht, erwartet.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Verhaltenskodex nur die kürzere, männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle männlichen und weiblichen Personen gleichberechtigt angesprochen werden.

Einhaltung von Gesetzen

Alle geschäftlichen und sonstigen Aktivitäten der STORM-Gruppe sind unter strenger Einhaltung aller geltenden Gesetze und im Rahmen der Grundsätze des gesellschaftlichen Engagements in jedem Land, in dem diese Aktivitäten stattfinden, durchzuführen. Von jedem Mitarbeiter wird erwartet, dass die Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, die für die Geschäfte, seinen Aufgabenbereichen und das gesellschaftliche Engagement der Unternehmen gelten.

Gegenseitige Wertschätzung und Diskriminierungsverbot

Die STORM-Gruppe unterstützt und respektiert den Schutz der Menschenrechte, so wie sie in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen definiert sind. Kein Beschäftigter darf in seinem Handeln direkt oder indirekt gegen diese Grundsätze der Menschenrechte verstoßen.

Die STORM-Gruppe unterstützt die allgemeinen Rechte der Arbeitnehmer, so wie diese durch geltende rechtliche Regelungen festgelegt sind. Im Rahmen dessen wahren die Unternehmen die Vereinigungsfreiheit. Falls diese Rechte durch geltende Gesetze eingeschränkt werden, bemühen sich die Unternehmen darum, dass ihre Beschäftigten auf alternativen Wegen ihre Ansichten vorbringen können. Die Unternehmen der STORM-Gruppe lehnen jegliche Form von Zwangs-, Pflicht und Kinderarbeit ab.

Jegliche Art von Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft oder Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Familienstand, sexueller Ausrichtung, Glauben, Behinderung, Alter oder politischer Überzeugung im rechtlichen Rahmen oder sonstiger gesetzlich geschützter Charakteristiken wird von der STORM-Gruppe abgelehnt. Wir fördern die Chancengleichheit. Die Auswahl und Behandlung von Beschäftigten erfolgt allein auf Grundlage ihrer Fähigkeiten und Leistungen. Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing durch unsere Beschäftigten ab.

Jede Führungskraft ist mit ihrem Verhalten Vorbild.

Offenheit

Die STORM-Gruppe fördert Offenheit und Transparenz sowie den ständigen Dialog mit ihren Kunden und anderen Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Behörden, Gemeinden und den Medien. Diese Offenheit und Transparenz kann jedoch in einigen Fällen aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Regelungen oder im Einzelfall durch die Geschäftsleitung eingeschränkt werden.

Die STORM-Gruppe legt Wert auf eine ehrliche und sorgfältige Kommunikation und alle Äußerungen von Mitarbeitern müssen im Einklang mit diesem Grundsatz stehen.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Die STORM-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, durch Anwendung hoher Maßstäbe beim Arbeitsschutz sichere Arbeitsplätze für ihre Beschäftigten, Auftragnehmer und sonstigen Beschäftigten, die an verschiedenen Standorten arbeiten, zu schaffen. Wir sind bestrebt, die Sicherheit unserer Produkte und Dienstleistungen durch Entwicklungsprozesse auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Jeder Beschäftigte ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, den Gebrauch persönlicher Schutzausrüstung im Bedarfsfall und die Meldung aller Defizite im Hinblick auf Sicherheitsvorschriften oder Schutzmaßnahmen verantwortlich.

Umweltschutz

Unser Ziel ist die Entwicklung und Leistung von fortschrittlichen Dienstleistungen und Lösungen, die umweltfreundlich sind und die wesentliche Anforderungen, wie niedrige Emissionen und hohe Effizienz, erfüllen. Daher sind wir bemüht, nachhaltige Entwicklungen durch sorgfältige Rohstoffauswahl, Prozesse, Produkte, Entsorgungsverfahren sowie Emissionsreduktion unter Verwendung der neusten technologischen Fortschritte zu erzielen. Jeder Beschäftigte hat die Richtlinien und Vorschriften für den Umweltschutz einzuhalten.

Interessenkonflikte

Die STORM-Gruppe erwartet vollkommene Loyalität von ihren Beschäftigten. Diese müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen Interessen in Konflikt mit denen der STORM-Gruppe stehen könnten. Das bedeutet zum Beispiel, dass Beschäftigte keine Geschenke oder Einladungen annehmen dürfen, um sich in ihrer Entscheidungsfreiheit gemäß diesem Verhaltenskodex nicht zu kompromittieren. Eine Ausnahme bilden gelegentliche Geschenke oder Einladungen von geringem Wert, sofern dadurch kein Interessenkonflikt entsteht.

Korruptionsbekämpfung

Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt Bestechungsgelder jeglicher Art, einschließlich Bargeld, Zuschüsse, Leistungen oder sonstige Geldwerte versprechen, anbieten, zahlen, erbitten oder annehmen. Zahlungen und Vergünstigungen dieser Art können als Bestechung verstanden werden. Damit würden diese gegen geltende Gesetze und international anerkannte Grundsätze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstoßen.

Betrugsbekämpfung

Wir lehnen jegliches betrügerisches Verhalten oder Handeln wie Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug oder Diebstahl ab. Verstöße dieser Art führen zur fristlosen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses und können strafrechtlich verfolgt werden.

Wettbewerb und faires Handeln

Wettbewerbsgesetze sollen Verbraucher und Unternehmen gegen unfaires Geschäftsgebaren schützen. Jeder Beschäftigte hat diese Gesetze einzuhalten. Handlungen wie Teilnahme an Kartellen, Missbrauch einer führenden Position am Markt oder der Austausch von Preisdaten oder anderer Geschäftsinformationen unter Wettbewerbern sind verboten. Unsere Mitarbeiter müssen bei Teilnahme an Anlässen, bei denen Wettbewerber oder potenzielle Wettbewerber anwesend sein können, sensibel gegenüber Wettbewerbsbelangen sein.

Innovation und Schutz von geheimen Informationen und Datenschutz

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Daten und Informationen, die ihm im betrieblichen Umfang zur Kenntnis gelangen, ausschließlich in dem zugelassenen Rahmen zu verwenden und bestätigt dieses durch seine Unterschrift in der Datenschutzerklärung.

Die STORM-Gruppe unterstützt und fördert Innovationen seiner Beschäftigten in all ihren Tätigkeitsbereichen. Das geistige Eigentum gehört zum wertvollsten Kapital. Die Patente, Warenzeichen, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen der STORM-Gruppe müssen geschützt werden.

Zusammenarbeit mit Behörden und Gemeinwesen

Wir arbeiten konstruktiv mit Behörden und Aufsichtsbehörden auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zusammen. Wann immer es möglich ist, bemühen wir uns darum, unseren Teil zur Zufriedenheit der Bedürfnisse des Gemeinwesens beizutragen.

Umsetzung

Die STORM-Gruppe setzt sich aktiv für die Anwendung dieses Verhaltenskodex ein und kommuniziert dessen Inhalt mit den Mitarbeitern. Wir überwachen die interne Anwendung dieses Verhaltenskodex.

Lieferanten und Geschäftspartner sind wichtige Glieder der gesamten Wertschöpfungskette der Produkte und Dienstleistungen unserer Unternehmen. Von ihnen wird eine Geschäftstätigkeit nach den gleichen hohen rechtlichen und ethischen Anforderungen und Geschäftspraktiken wie bei uns erwartet. Die Unternehmen der STORM-Gruppe fördern die Anwendung dieses Verhaltenskodex durch Überwachung der Handlungen ihrer Lieferanten und Geschäftspartner.

Fragen bezüglich der Auslegung oder Einhaltung dieses Verhaltenskodex sollten an die Geschäftsführung oder den Beirat der Unternehmen der STORM-Gruppe gerichtet werden.

Alle Führungskräfte haben die Beachtung dieses Kodex in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen.

Meldung von Verstössen

Jeder Mitarbeiter der STORM-Gruppe, der Kenntnis über einen möglichen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex erlangt, muss sich mit seinem Vorgesetzten oder der Geschäftsführung in Verbindung setzen, sofern dieser nicht an der vermeintlichen Verletzung beteiligt ist. In diesem Fall ist der Beirat der Unternehmen zu kontaktieren. Wir werden alle gemeldeten Angelegenheiten diskret behandeln. Wenn Mitarbeiter aus bestem Wissen und Gewissen einen Verstoß gegen den Kodex melden, versichern wir dass ihnen daraus keine Nachteile erwachsen.

Die STORM-Gruppe nimmt Rechtsverstöße ihrer Mitarbeiter nicht hin. Ein Verstoß gegen diesen Kodex kann eine Verwarnung, Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses und Schadensersatzzahlung zur Folge haben. Darüber hinaus können Verstöße krimineller Art zu strafrechtlicher Verfolgung führen.